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Arbeitsrichtlinie "Nichtpräferentieller Ursprung" (UP-2000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 11.12.2012 · Quelle: Findok

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0. Definitionen Dieser Abschnitt des Sachbereiches "Ursprung und Präferenzen" behandelt die Voraussetzungen für die Bestimmung des Ursprungs zur Anwendung von Maßnahmen des Zolltarifs oder von sonstigen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr von Waren (zB Marktordnung, Außenwirtschaftsrecht), die nicht in der Gewährung von Zollpräferenzen bestehen. Da die nichtpräferentiellen Ursprungsregeln zusammengefasst im Zollkodex und der Zollkodex-Durchführungsverordnung enthalten sind, beschränken sich die nachfolgenden Erläuterungen im Wesentlichen auf Interpretationshilfen.