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Körperschaftsteuerrichtlinien 2001 (KStR 2001)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 18.06.2008 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 18.06.2008. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

10 Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ( in Verbindung mit und ) 664 Die und sind auch für den Bereich der Körperschaften anzuwenden, soweit die betroffenen Körperschaften nicht unter fallen. Siehe EStR 2000 Rz 4001 bis 4043.