Historische Fassung vom 04.12.2024. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
5.9.5 Ausbildungskosten 337 Siehe Stichwort "Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten", Rz 358 ff.
BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.12.2024 · Quelle: Findok
5.9.5 Ausbildungskosten 337 Siehe Stichwort "Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten", Rz 358 ff.