Historische Fassung vom 04.12.2024. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
5.9.13 Fehlgelder 357 Kassenfehlbeträge, die der Dienstnehmer dem Arbeitgeber ersetzt hat, sind Werbungskosten.
BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.12.2024 · Quelle: Findok
5.9.13 Fehlgelder 357 Kassenfehlbeträge, die der Dienstnehmer dem Arbeitgeber ersetzt hat, sind Werbungskosten.