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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.12.2024 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 04.12.2024. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

39.8 Rückforderungsansprüche () 1318 Die Einkommensteuer(Lohnsteuer)erstattungen und die rückerstatteten Prämien gelten als Abgaben im Sinne des . Die Rückforderung der Bausparprämien erfolgt durch Einbehaltung durch die Bausparkasse.