Historische Fassung vom 04.12.2024. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
3.3.6 Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) 49 Diese Bestimmung hat für den Bereich der Lohnsteuer keine Bedeutung.
BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.12.2024 · Quelle: Findok
3.3.6 Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) 49 Diese Bestimmung hat für den Bereich der Lohnsteuer keine Bedeutung.