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Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 05.06.2013 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 05.06.2013. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

30.2.2.3 Steuerabzug mit Abgeltungswirkung (Endbesteuerung) - bis Veranlagung 2004 8005 Ab der Veranlagung 2005 besteht in allen Fällen des Steuerabzuges - in denen nicht ohnedies eine Pflichtveranlagung vorzunehmen ist - ein Recht auf Antragsveranlagung (siehe auch Rz 7994 und 7996). Für Veranlagungen bis 2004 wurde durch den mit dem AbgÄG 2004 aufgehobenen normiert, wann der Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht die Einkommensteuer abgilt, dh. wann eine nachträgliche Veranlagung bzw. eine Berücksichtigung dieser Einkünfte bei einer solchen unzulässig war. Danach war bis 2004 mit dem Steuerabzug die Einkommensteuer für folgende Einkünfte iSd abgegolten: Aufsichtsratvergütungen (). nicht in einem inländischen Betrieb erzielte Einkünfte aus im Inland ausgeübter kaufmännischer oder technischer Beratung (). nicht in einem inländischen Betrieb erzielte Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften (). Betriebliche und außerbetriebliche (steuerabzugspflichtige) Kapitaleinkünfte iSd und 2 EStG 1988 (zur Anrechnung bzw. Erstattung von Kapitalertragsteuer siehe Rz 8044).