Historische Fassung vom 10.11.2009. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
3.5. Gehaltslieferung Randzahlen 401 bis 410: derzeit frei. 3.6. Be- und Verarbeitung Randzahlen 411 bis 420: derzeit frei.
BMF-Richtlinien · Fassung vom 10.11.2009 · Quelle: Findok
3.5. Gehaltslieferung Randzahlen 401 bis 410: derzeit frei. 3.6. Be- und Verarbeitung Randzahlen 411 bis 420: derzeit frei.