Transparenzportalabfrage
Um unerwünschte Doppel- bzw. Mehrfachförderungen aus öffentlichen Mitteln zu vermeiden und einen effizienten und zielgerichteten Mitteleinsatz zu gewährleisten, haben abfrageberechtigte Stellen () vor Gewährung einer Förderung gemäß eine personenbezogene Abfrage gemäß § 32 Abs. 6 TDBG 2012 vorzunehmen.
