Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltung der Verordnung biologische Arbeitsstoffe

Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Schutz der Arbeitnehmer/innen gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe, samt deren Anhängen (Verordnung biologische Arbeitsstoffe – VbA) gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu :

1. Die und entfallen.

2. , Anhang I soweit nicht der biologische Arbeitsstoff SARS-CoV-2 verwendet wird, und Anhang 2 der VbA sind bis 19. November 2021 in der Fassung BGBl. II Nr. 382/2020 anzuwenden.

(Anm: LGBl Nr  44/2021)