Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltung der Sprengarbeitenverordnung

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung von Sprengarbeiten und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird (Sprengarbeitenverordnung - SprengV), gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu :

1. Im entfällt die Wortfolge „in der jeweils geltenden Fassung“.

2. entfällt.

(Anm: LGBl.Nr. 132/2024)