Geltung der Verordnung Persönliche Schutzausrüstung
Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Schutz der Arbeitnehmer/innen durch persönliche Schutzausrüstung (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung - PSA-V) gilt mit Ausnahme von als Verordnung zu § 56 Abs. 5 Oö. BSG 2017.
