Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltung der Verordnung explosionsfähige Atmosphären

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor explosionsfähigen Atmosphären und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung und die Arbeitsmittel-Verordnung geändert werden (Verordnung explosionsfähige Atmosphären - VEXAT), gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu :

1. Im entfallen nach dem Zitat „BGBl. Nr. 252/1996“ das Komma und die Wortfolge „in der geltenden Fassung“.

2. Im wird der Verweis „Akkreditierungsgesetz - AkkG, BGBl. Nr. 468/1992, in der geltenden Fassung“ durch den Verweis „Akkreditierungsgesetz 2012 (AkkG 2012), BGBl. I Nr. 28/2012“ ersetzt.

3. und entfallen.