Geltung der Nadelstichverordnung
Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zum Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Verletzungen durch scharfe oder spitze medizinische Instrumente (Nadelstichverordnung - NastV) gilt mit Ausnahme von und 3 als Verordnung zu § 56 Oö. BSG 2017.
