Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schlussbestimmungen

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die NÖ Lebensmittelkontrollgebührenverordnung (NÖ LMKGVO), LGBl. 6401/1–0, außer Kraft. Für Gebühren, die durch Tätigkeiten vor Inkrafttreten dieser Verordnung entstanden sind, sind die Vorschriften der NÖ LMKGVO weiter anzuwenden.

(3) , und 2, , 2 und 3, , , , , und in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 43/2017 treten mit 1. Juli 2017 in Kraft. Die erhöhten Tarife in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 43/2017 gelten für jene Tätigkeiten (insbesondere Untersuchungen, Kontrollen und Überprüfungen), welche nach deren Inkrafttreten gesetzt werden.

(4) Die erhöhten Entschädigungen in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 83/2021 gelten für jene Tätigkeiten (insbesondere Untersuchungen, Kontrollen und Überprüfungen), welche nach dem 31. Dezember 2021 gesetzt werden.

(5) und in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 15/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft und gelten für jene Tätigkeiten, welche nach deren Inkrafttreten gesetzt werden.