Wegstreckengebühr
Die Höhe der Wegstreckengebühr beträgt pro angefangenen Kilometer € 1,00. Für eine Wegstrecke über acht angefangene Kilometer hinaus fällt keine Wegstreckengebühr an. Die Aufteilung von Anteilen der Wegstreckengebühr richten sich nach § 6 Abs. 2 NÖ LMKGG.
