Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten von Novellen

(1) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, der Überschrift des , des , , bis 6, erster Satz, , , der und 25 Abs. 4 letzter Satz, des zweiter Satz, , , der Überschrift des 2. Hauptstückes 5. Abschnitt, des , zweiter Satz und Abs. 2 und 3, der und zweiter Satz, des , , zweiter Satz, , , , erster Satz, letzter Satz, letzter Satz und Abs. 3 erster Satz, , erster und zweiter Satz, erster Satz, der und 56 Abs. 1, des , , und 2, der und 68 Abs. 1, des , , der Überschriften des 4. Hauptstückes 6. und 7. Abschnitt, des , der , 82, 84, 85, 86, 87 und 88 Abs. 1, des und 3, und 3 erster Satz, , , , erster Satz, und zweiter Halbsatz, die Einfügung des , der und 111a und der Entfall des durch die Novelle LGBl. Nr. 44/2008 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 3. Mai 2008, in Kraft.

(2) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, der und 10 Abs. 2, des , ,  bis 3, , der Überschrift des , des , ,  zweiter Satz,  dritter Satz, , , und 3, , , , ,  und 6,  und 2, ,  bis 4, des  zweiter Satz, des , der §§ 68 und 72 zweiter Satz, des ,  letzter Satz, der Überschrift des , des , des  und 3, die Änderung der Anlagen 1 bis 6, die Einfügung des , der Sätze in , des , des Satzes in , und des , die Anfügung des letzten Satzes in , des , des , des , des Satzes in , des Satzes in , des , des  und 8 sowie der Entfall des  letzter Satz,  zweiter Satz und des Wortes Schreibunterlage in durch die Novelle LGBl. Nr. 68/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 17. August 2010, in Kraft.

(3) Die Neuerlassung der Anlage 2 durch die Novelle LBGl. Nr. 77/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 17. September 2010, in Kraft.

(4) In der Fassung des Steiermärkischen Wahlrechtsänderungsgesetzes 2014 LGBl. Nr. 98/2014 treten der Titel des Gesetzes, das Inhaltsverzeichnis, , , , letzter Satz, , , , die Überschrift des 2. Hauptstückes 4. Abschnitt, und 2, , erster Satz, die Überschrift des ,  und 2, und 3, , , die Überschrift des , , , , , , erster Satz, , , , erster Satz, , zweiter Satz, , , , , die Überschrift des , § 83a, , , , , , und Anlage 2, mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 5. September 2014, in Kraft.

(5) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 107/2016 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 19. August 2016, außer Kraft.

(6) In der Fassung des Steiermärkischen Wahlrechtsänderungsgesetzes 2019, LGBl. Nr. 71/2019, treten das Inhaltsverzeichnis, , , , , , 3, 4 letzter Satz und Abs. 6, erster Satz und Abs. 5 erster Satz, , , , , 3 und 4, , die Überschrift des 2. Hauptstückes 4. Abschnitt, , 3 und 4, , , , , die Überschrift des , und 2, die Überschrift des , , , , , und 3, zweiter Satz, , erster Satz, Abs. 2 Z 3, Abs. 2a und Abs. 3 Z 3 und 4 und Abs. 7, , und 6 zweiter Satz, die Überschrift des , , , , vierter Satz, Abs. 3 und Abs. 4, , , , , , , , und Abs. 4, zweiter Satz, § 68 Abs. 4 letzter Satz, und Abs. 4, erster Satz, zweiter Satz, letzter Satz, erster Satz, , , und b, , h, i und j und Abs. 3 lit. f, i, j, k und l und Abs. 7, und 3, , erster Satz, Abs. 3, Abs. 6 erster Satz und Abs. 7, erster Satz und Abs. 3 erster Satz, , , , 2 und Abs. 3 Z 2 und 3 und Abs. 4 erster Satz und Abs. 5, , , und 3 sowie die Anlagen 1 bis 6 mit 20. September 2019 in Kraft; gleichzeitig treten , und § 64 außer Kraft.

(7) In der Fassung des Steiermärkischen Wahlrechtsänderungsgesetzes 2023, LGBl. Nr. 16/2024, treten in Kraft:

1. das Inhaltsverzeichnis, erster Satz, und 6, erster und zweiter Satz, , 2 und 3, , , , die Überschrift des , erster Satz und Abs. 3a, erster Satz, , und 5, und 6, und 4, , , , zweiter Satz, und 3, , und 2, bis 4, und 3, erster Satz und Abs. 3 bis 7, , , 3 und 4 und Abs. 3 Z 3, letzter Satz, Abs. 6 und 8, , , 3 (Novellierungsanordnung Z 48) und 4, , , , , , erster Satz und Abs. 4, , und 3, , 2, 7 und 8, , zweiter Satz, , , , 6 und 7, , , , , erster Satz, , , i, j und Abs. 3 lit. c, h, k und l, , 2, 3 und 5, und 2 erster Satz, , und 3, , , , erster Satz und Abs. 4, , letzter Satz und sowie die Anlagen 1 bis 7 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. Jänner 2024; gleichzeitig treten , , , letzter Satz, § 68, § 83a außer Kraft.

2. (Novellierungsanordnung 49) mit 1. Jänner 2028.

(8) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 99/2024 treten , , , , sowie die Anlagen 1, 2 und 7 mit 1. September 2024 in Kraft.

(9) In der Fassung des Steiermärkischen Informationsfreiheitsanpassungsgesetzes 2025, LGBl. Nr. 68/2025, treten erster Satz und erster Satz mit 1. September 2025 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 44/2008, LGBl. Nr. 68/2010, LGBl. Nr. 77/2010, LGBl. Nr. 98/2014, LGBl. Nr. 107/2016, LGBl. Nr. 71/2019, LGBl. Nr. 16/2024, LGBl. Nr. 99/2024, LGBl. Nr. 68/2025