Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Prüfung der Landeswahlvorschläge

Auf die Prüfung und Ergänzung der Landeswahlvorschläge finden die einschlägigen Bestimmungen über die Behandlung der Kreiswahlvorschläge sinngemäß Anwendung ( bis 43). Bei akademischen Graden von Bewerbern ist ausschließlich die jeweilige Eintragung im ZeWaeR maßgeblich.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 16/2024