Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung

Wird die Landtagswahl vor dem Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 68/2010 ausgeschrieben, so ist die Wahl ab Inkrafttreten dieser Novelle nach deren Bestimmungen fortzuführen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 68/2010