Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufrundung

Die sich aus den und 2 ergebende Gesamtsumme des errechneten Entgeltes ist auf den nächsten durch 10 teilbaren Centbetrag zu runden. Dabei sind Beträge ab einschließlich 5 Cent aufzurunden und Beträge unter 5 Cent abzurunden.