Materialkostenersatz
Der vom Hauseigentümer an den Hausbesorger gemäß § 8 des Hausbesorgergesetzes monatlich als Zuschlag zum Entgelt zu leistende Materialkostenersatz (einschließlich Umsatzsteuer) wird mit 20 % der sich aus und b ergebenden Höhe des Entgeltes festgesetzt.
