Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsdauer von Zustimmungen

Die schriftlichen Zustimmungen zur Sammelnotifizierung nach in Verbindung mit der Verordnung können in den Fällen des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe a bis c für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren erteilt werden. Bei Verbringungen von Abfällen, an denen als Notifizierende oder Empfänger die in Buchstabe b und c genannten, zur Abfallentsorgung oder Abwasserbeseitigung öffentlich-rechtlich verpflichteten juristischen Personen beteiligt sind, kann die Zustimmung zur Sammelnotifizierung für die Dauer des zwischen diesen Personen abgeschlossenen Vertrages, maximal jedoch für 7 Jahre, erteilt werden.

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