Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständigen Behörden

Im Notifizierungsverfahren prüfen die zuständigen Behörden am Versandort und am Bestimmungsort, ob die in genannten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der in den Artikeln 3 bis 9 enthaltenen Erleichterungen erfüllt sind. Im Falle der Erfüllung dieser Voraussetzungen stellen diese Behörden dies in der schriftlichen Zustimmung zur Verbringung fest.

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