Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Von österreichischen Organen erstellte Dokumente

. Der/die zuständige Bundesminister/in übermittelt dem Nationalrat und dem Bundes­rat unverzüglich jene Dokumente, die dem Zwecke der Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte des Nationalrates und des Bundesrates dienen. Diese umfassen:

1. Vorausinformationen gemäß ,

2. schriftliche Informationen gemäß ,

3. die Jahresvorschau gemäß ,

4. Unterrichtungen gemäß ,

5. Unterrichtungen gemäß ,

6. Äußerungen gemäß ,

7. Vorschläge gemäß ,

8. Unterrichtungen gemäß Art. 23i Abs. 3 letzter Satz B-VG,

9. Berichte über Sitzungen des Europäischen Rates oder Rates und

10. Berichte über Sitzungen von vorbereitenden Gremien des Rates und des Europäischen Rates, an denen ein/e Vertreter/in Österreichs teilgenommen hat.