Von österreichischen Organen erstellte Dokumente
. Der/die zuständige Bundesminister/in übermittelt dem Nationalrat und dem Bundesrat unverzüglich jene Dokumente, die dem Zwecke der Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte des Nationalrates und des Bundesrates dienen. Diese umfassen:
1. Vorausinformationen gemäß ,
2. schriftliche Informationen gemäß ,
3. die Jahresvorschau gemäß ,
4. Unterrichtungen gemäß ,
5. Unterrichtungen gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG,
6. Äußerungen gemäß Art. 23g Abs. 2 B-VG,
7. Vorschläge gemäß Art. 23i Abs. 1 B-VG,
8. Unterrichtungen gemäß Art. 23i Abs. 3 letzter Satz B-VG,
9. Berichte über Sitzungen des Europäischen Rates oder Rates und
10. Berichte über Sitzungen von vorbereitenden Gremien des Rates und des Europäischen Rates, an denen ein/e Vertreter/in Österreichs teilgenommen hat.
