Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) , , , und in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen und 7 sowie .
(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2024 treten in Kraft:
1. mit 1. Juli 2024, gleichzeitig entfallen und 18;
2. , 2, 3 Abs. 3, , , 8 Abs. 2, , und 3, und 4, , 16 Abs. 1 und 2, und 2 sowie mit dem der Kundmachung folgenden Tag.
