5. Abschnitt
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die nach zu besorgenden Aufgaben sind Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
5. Abschnitt
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die nach zu besorgenden Aufgaben sind Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.