Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Übergangsbestimmungen

Am 31. Dezember 2013 bei einem ordentlichen Gericht anhängige Entschädigungsverfahren nach und 17 sind nach den Vorschriften vor LGBl. Nr. 79/2013 zu beenden.