. Eine Freischaltung einer gemäß , , oder vorgenommenen Zulassungssperre eines Kraftfahrzeuges in der Genehmigungsdatenbank kann nur durch die nach Zuständigen, wenn diese gemäß § 11 Abs. 5 NoVAG 1991 als Parteienvertreter befugt wurden, sowie die nach Zuständigen erfolgen.
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