Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Bei folgenden Vorgängen sind die Genehmigungsdaten oder Typendaten der Kraftfahrzeuge der in bis 6 genannten Fahrzeugklassen durch die nach Zuständigen in der Genehmigungsdatenbank mit einer Zulassungssperre zu versehen:

1. bei Ausfuhrlieferungen gemäß ,

2. nach erfolgter Zulassung von Kraftfahrzeugen, wenn die Befreiung gemäß für Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderung zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, in Anspruch genommen wurde,

3. nach Ablauf der zweiwöchigen Frist gemäß , wenn die Bescheinigung, dass der Mensch mit Behinderung für das Kraftfahrzeug die Steuerbefreiung gemäß , BGBl. Nr. 133/1953, in der jeweils geltenden Fassung, in Anspruch nimmt, nicht vorgelegt wurde,

4. nach erfolgter Zulassung von Kraftfahrzeugen, wenn die Befreiung gemäß für Kraftfahrzeuge, die für die Verwendung im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Amtes für Betrugsbekämpfung oder der Justizwache sowie durch das Bundesheer bestimmt sind, in Anspruch genommen wurde,

5. nach erfolgter Zulassung von Kraftfahrzeugen auf privilegierte Personen und Einrichtungen, welche nach § 6 Abs. 1 Z 6 lit. d UStG 1994 oder nach anderen vergleichbaren gesetzlichen Vorschriften zur Entlastung von der Umsatzsteuer berechtigt sind.