Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Von einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank betroffene Fahrzeugklassen gemäß , BGBl. Nr. 267/1967 in der geltenden Fassung, im Sinne dieser Verordnung sind

1. Personenkraftwagen (Klasse M1),

2. Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg (Klasse N1),

3. Zweirädrige Krafträder (Klasse L3e),

4. Zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen (Klasse L4e),

5. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Klasse L5e),

6. Schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge (Klasse L7e).