. (1) Die im Magistrat der Stadt Wien für die Wohnungsvergabe im sozialen Auftrag zuständigen Dienststellen sind berechtigt, zum Zwecke der Vergabe und Vermittlung der in angeführten Wohnungen, insbesondere zwecks Prüfung des Vorliegens der Zugangs- und Bonuspunktekriterien der Wohnungsvergabe im sozialen Auftrag und Überprüfung der Angaben der Wohnungswerberinnen bzw. Wohnungswerber, folgende erhobene sowie mit einer Abfrage gemäß § 16a Abs. 4 Meldegesetz 1991 – MeldeG ermittelte Daten der Wohnungswerberinnen oder Wohnungswerber, der mitziehenden sowie verbleibenden Personen zu verarbeiten:
1. alle Namensteile;
2. Geschlecht;
3. Familienstand;
4. Geburtsdatum;
5. Adressen des aktuellen Hauptwohnsitzes und der historischen Hauptwohnsitze der letzten fünfzehn Jahre und der weiteren aktuellen und historischen Wohnsitze der letzten fünfzehn Jahre inklusive der eingetragenen Unterkunftgeberin bzw. des eingetragenen Unterkunftgebers, der Wohnungswerberin oder des Wohnungswerbers und mitziehender Personen;
6. Adresse des aktuellen Hauptwohnsitzes der verbleibenden Personen;
7. Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus.
(2) Die im Magistrat der Stadt Wien für die Wohnungsvergabe im sozialen Auftrag zuständigen Dienststellen sind berechtigt, zum Zwecke der Vergabe und Vermittlung der in angeführten Wohnungen sowie zwecks Prüfung des Vorliegens der Zugangs- und Bonuspunktekriterien der Wohnungsvergabe im sozialen Auftrag folgende weitere Daten zu verarbeiten:
1. Unterkunftsdaten betreffend die bisherige Wohnung der Wohnungswerberinnen oder der Wohnungswerber und mitziehender Personen (Wohnverhältnisse, Wohnungsart, Wohnungsgröße, Wohnungskategorie, Wohnungsausstattung, Wohnungsaufwand, Anzahl der bisherigen Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, Daten über unleidliches Verhalten, nachteiligen Gebrauch und Zahlungsmoral im Zusammenhang mit einer Wohnung);
2. Daten über das aktuelle Einkommen der Wohnungswerberinnen oder der Wohnungswerber und der mitziehenden Personen;
3. Daten über ein allfälliges Liegenschaftseigentum der Wohnungswerberinnen oder der Wohnungswerber und der mitziehenden Personen;
4. Kontaktdaten der Wohnungswerberinnen oder Wohnungswerber und der mitziehenden Personen (Telefonnummer, E-Mail-Adresse);
5. bereichsspezifisches Personenkennzeichen BW – Bauen und Wohnen sowie das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen ZP – Personenidentität und Bürgerrecht der Wohnungswerberinnen oder der Wohnungswerber, der mitziehenden sowie der verbleibenden Personen;
6. Daten betreffend aktuelle Ausbildung und derzeitigen Beruf der Wohnungswerberinnen oder der Wohnungswerber und der mitziehenden Personen;
7. Daten über aktuelle Familienverhältnisse (Obsorge, Unterhalt, Scheidungsurteil, Scheidungsvergleich, Verwandtschaftsverhältnisse) der Wohnungswerberinnen oder der Wohnungswerber, der mitziehenden sowie der verbleibenden Personen;
8. Gesundheitsdaten der Wohnungswerberinnen oder der Wohnungswerber und der mitziehenden Personen (Pflegestufe und Pflegegeldbezug, 24-Stunden-Betreuung, Notwendigkeit häuslicher medizinischer Geräte und Hilfsmittel, Schwangerschaft, chronische Mobilitätseinschränkungen, Grad der Behinderung);
9. Vornamen und Familiennamen, Grundlage, Beginn, Ende und Umfang der Vertretungsbefugnis, Adresse und Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) der vertretungsbefugten Personen und Erwachsenenvertreterinnen und Erwachsenenvertreter der Wohnungswerberinnen und Wohnungswerber;
10. Vornamen und Familiennamen, Geburtsdatum und Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) der auskunftsberechtigten Personen.
(3) Die gemäß Abs. 1 und Abs. 2 verarbeiteten Daten sind von den im Magistrat der Stadt Wien für die Wohnungsvergabe im sozialen Auftrag zuständigen Dienststellen zu löschen, sobald diese für die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht mehr benötigt werden. Eine Löschung hat jedoch spätestens drei Jahre nach Abschluss des Wohnungswerbe- bzw. Wohnungsvergabeverfahrens zu erfolgen.
(4) Durch dieses Gesetz und die darin enthaltenen Bestimmungen entsteht kein Rechtsanspruch auf die Anmietung einer Gemeinde- oder Anbotswohnung.
