Anzeigepflichtige Veranstaltungen
. Für folgende Veranstaltungen ist eine Anzeige der Veranstaltung an die Behörde zu richten:
1. Musikdarbietungen im Freien oder in Zelten, die nicht anmeldepflichtig sind und für welche die Veranstaltungsstätte nicht bereits als geeignet festgestellt wurde ();
2. Aufstellung von bereits bewilligten mobilen Anlagen im Rahmen einer Bewilligung nach (zB fliegende Bauten, Schaustellerbetriebe, Zirkusbetriebe) ();
3. Aufstellung von Unterhaltungsspielapparaten im Rahmen einer Bewilligung nach ();
4. Aufstellung von einfachen fliegenden Bauten und Anlagen in Volksbelustigungsorten ohne Gefährdung für die in genannten Schutzinteressen (zB Modellbahnen, Dosenwerfen) ().
