Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anzeigepflichtige Veranstaltungen

. Für folgende Veranstaltungen ist eine Anzeige der Veranstaltung an die Behörde zu richten:

1. Musikdarbietungen im Freien oder in Zelten, die nicht anmeldepflichtig sind und für welche die Veranstaltungsstätte nicht bereits als geeignet festgestellt wurde ();

2. Aufstellung von bereits bewilligten mobilen Anlagen im Rahmen einer Bewilligung nach (zB fliegende Bauten, Schaustellerbetriebe, Zirkusbetriebe) ();

3. Aufstellung von Unterhaltungsspielapparaten im Rahmen einer Bewilligung nach ();

4. Aufstellung von einfachen fliegenden Bauten und Anlagen in Volksbelustigungsorten ohne Gefährdung für die in genannten Schutzinteressen (zB Modellbahnen, Dosenwerfen) ().