Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Hauptstück

Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung der Rebe

Meldepflicht

Eigentümerinnen bzw. Eigentümer, Pächterinnen bzw. Pächter oder Fruchtnießerinnen bzw. Fruchtnießer von Flächen gemäß sind verpflichtet, jedes Auftreten oder jeden Verdacht des Auftretens von GFD an Weinreben unverzüglich der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer zu melden.