Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Außerordentliche Verhältnisse

Soweit es zur Sicherung der Versorgung mit Heizöl erforderlich ist, sind die Vertragsparteien berechtigt, für die Dauer außerordentlicher Verhält­nisse, die die Energieversorgung wesentlich beeinträchtigen, Rechtsvor­schriften zu erlassen, die von dieser Vereinbarung im unerläßlichen Umfang abweichen.