Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt einen Monat nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem beim Bundeskanzleramt die Mitteilungen aller Vertragsparteien einge­langt sind, daß die nach der Bundesverfassung bzw. nach den Landesverfas­sungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinba­rung erfüllt sind.