Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anwendbarkeit der allgemeinen Bestimmungen

. (1) Für kleine Versicherungsvereine gelten die Bestimmungen des 1. Abschnitts sinngemäß mit Ausnahme von , , , , , , , , , bis 6, bis 3, Abs. 4 dritter Satz, Abs. 5 und 6, und 6, , , bis 5, , und 2, Abs. 2 und Abs. 3 Z 3, , , bis 5, bis .

(2) Ein kleiner Versicherungsverein wird errichtet und entsteht mit Erteilung der Konzession. , , , 2 und 4 und Abs. 6, und 4 bis 7 und sind sinngemäß anzuwenden. ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung die Bedeckung des Eigenmittelerfordernisses gemäß tritt.

(3) Satzungsänderungen werden mit der Genehmigung durch die FMA rechtswirksam.

(4) Kleine Versicherungsvereine können sich freiwillig in das Firmenbuch eintragen lassen. In diesem Fall sind bis 8 und bis 5 sinngemäß anzuwenden. Sofern ein kleiner Versicherungsverein nicht im Firmenbuch eingetragen ist, hat die FMA dafür Sorge zu tragen, dass der kleine Versicherungsverein in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene eingetragen ist und die ihr zur Kenntnis gelangten Änderungen eingetragen werden.

(5) Auf kleine Versicherungsvereine sind , bis 3 und Abs. 6, , , bis 4, , , , , , , , , mit Ausnahme des Abs. 3, , und 2, , und Abs. 3 Z 1, Abs. 7 und 9, , bis 8, , , , und 2, , erster Fall, Z 2 und Z 4, Abs. 2 bis 4, und , 2 und 4, , , bis und bis sinngemäß anzuwenden. ist sinngemäß, jedoch mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei kleinen Versicherungsvereinen, die ausschließlich die Tierversicherung betreiben, laufende berufliche Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen gemäß in ausreichendem Ausmaß zu absolvieren sind. und und 2 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung die Bedeckung des Eigenmittelerfordernisses gemäß tritt.

(6) Die Auflösung durch Beschluss des obersten Organs () wird frühestens mit der Genehmigung des Beschlusses durch die FMA rechtswirksam.