Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verletzung der Verpflichtung zur Veröffentlichung des Berichts über die Solvabilität und Finanzlage

. Wer gegen die Veröffentlichungsverpflichtung gemäß , oder oder eine Pflicht gemäß bis 3 verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit einer Geldstrafe bis zu 60 000 Euro zu bestrafen.