Verletzung der Verpflichtung zur Veröffentlichung des Berichts über die Solvabilität und Finanzlage
. Wer gegen die Veröffentlichungsverpflichtung gemäß , oder oder eine Pflicht gemäß bis 3 verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit einer Geldstrafe bis zu 60 000 Euro zu bestrafen.
