Abschluß des Regulierungsverfahrens
Ist der Regulierungsplan rechtskräftig geworden, so ist das Verfahren in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des zu Ende zu führen.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschluß des Regulierungsverfahrens
Ist der Regulierungsplan rechtskräftig geworden, so ist das Verfahren in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des zu Ende zu führen.