Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergabe der Abfindungen, Vermarkung, Abschluß des Verfahrens, nachträgliche Wertausgleichungen, Außerkraftsetzung des Hauptteilungsplanes

Ist der Hauptteilungsplan rechtskräftig geworden, so ist die Übernahme der Abfindungen zu verfügen und die Vermarkung und weiters die grundbücherliche Durchführung zu veranlassen. Nach Richtigstellung oder Neuanlegung des Grundbuches ist das Hauptteilungsverfahren abzuschließen.