Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Berechnung des gesonderten Arbeitsaufwandes

(1) Wo keine Überprüfungs- und Kehrverpflichtung nach den Bestimmungen der Steiermärkischen Kehrordnung 2018 (StKO 2018) besteht, kann zusätzlich zu den in Anlage 1 Pkt. 1 bis 5 festgelegten Tarifen der tatsächlich entstandene Zeitaufwand unter Heranziehung des Stundensatzes gemäß Anlage 1 Pkt. 6 verrechnet werden.

(2) Ist durch Verschulden der Feuerstätteninhaberin/des Feuerstätteninhabers überstarke Verrußung eingetreten, kann neben den in Anlage 1 Pkt. 1 bis 5 festgelegten Tarifen zusätzlich der tatsächlich entstandene Zeitaufwand im Ausmaß des Stundensatzes gemäß Anlage 1 Pkt. 6 und bei erforderlicher gesonderter Zufahrt das amtliche Kilometergeld verrechnet werden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 114/2025