Berechnung des gesonderten Arbeitsaufwandes
(1) Wo keine Überprüfungs- und Kehrverpflichtung nach den Bestimmungen der Steiermärkischen Kehrordnung 2018 (StKO 2018) besteht, kann zusätzlich zu den in Anlage 1 Pkt. 1 bis 5 festgelegten Tarifen der tatsächlich entstandene Zeitaufwand unter Heranziehung des Stundensatzes gemäß Anlage 1 Pkt. 6 verrechnet werden.
(2) Ist durch Verschulden der Feuerstätteninhaberin/des Feuerstätteninhabers überstarke Verrußung eingetreten, kann neben den in Anlage 1 Pkt. 1 bis 5 festgelegten Tarifen zusätzlich der tatsächlich entstandene Zeitaufwand im Ausmaß des Stundensatzes gemäß Anlage 1 Pkt. 6 und bei erforderlicher gesonderter Zufahrt das amtliche Kilometergeld verrechnet werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 114/2025
