Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kehrobjekte außerhalb des Kehrgebietes

Liegt ein Kehrobjekt nach einem Rauchfangkehrerwechsel außerhalb des Kehrgebietes der Rauchfangkehrerin/des Rauchfangkehrers, darf für die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten gemäß zusätzlich zu den in Anlage 1 Pkt. 1 bis 4 festgelegten Tarifen ab der Kehrgebietsgrenze die Fahrzeit unter Heranziehung des Stundensatzes gemäß Anlage 1 Pkt. 6 und das amtliche Kilometergeld verrechnet werden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 114/2025