Bezug der Stadträte
Den Stadträten gebührt ein Bezug in der Höhe von 120 % des Ausgangsbetrages gemäß .
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Bezug der Stadträte
Den Stadträten gebührt ein Bezug in der Höhe von 120 % des Ausgangsbetrages gemäß .