Bezug des Bürgermeisterstellvertreters
Dem Bürgermeisterstellvertreter gebührt ein Bezug in der Höhe von 130 % des Ausgangsbetrages gemäß .
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Bezug des Bürgermeisterstellvertreters
Dem Bürgermeisterstellvertreter gebührt ein Bezug in der Höhe von 130 % des Ausgangsbetrages gemäß .