Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anhörungsrecht

Die Landesregierung hat den Landesfeuerwehrverband Steiermark vor Einbringung von Gesetzesentwürfen in den Landtag Steiermark und vor Erlassung von Verordnungen, die allgemeine Interessen des Feuerwehrwesens berühren, anzuhören.