Fachprüfung
(1) Nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung kann die Fachprüfung abgelegt werden. Die Fachprüfung besteht aus zwei Teilen:
a) Planung und Durchführung eines Fachprojektes gemäß und
b) mündliche Fachprüfung gemäß .
(2) Die mündliche Fachprüfung darf erst nach erfolgreicher Absolvierung der theoretischen und praktischen Ausbildung, einschließlich des positiven Abschlusses des Ausbildungsmoduls „Unterstützung bei der Basisversorgung“ beim Schwerpunkt Behindertenbegleitung oder der Pflegeassistenz-Ausbildung bei den Schwerpunkten Altenarbeit und Behindertenarbeit, und positiver Beurteilung des Fachprojekts absolviert werden.
