Standort
In jedem Schuljahr darf mit diesem Schulversuch nur am Standort einer im genannten Landwirtschaftlichen Fachschule begonnen werden.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
