Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Allgemein bildende öffentliche Pflichtschulen

Standorte

Als Standorte für allgemeinbildende öffentliche Pflichtschulen sind, unbeschadet der Bestimmungen der und 9, die in den Anlagen I bis IV angeführten Standorte mit den dort genannten Einzugsbereichen vorgesehen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.