Polytechnische Lehrgänge
Besondere Ziele
Besondere Ziele sind:
1. die Schaffung bzw. Erhaltung von Schulen des Polytechnischen Lehrganges;
2. die Errichtung bzw. Erhaltung von Polytechnischen Lehrgängen nur an solchen Standorten, die mit einer Hauptschule ausgestattet sind;
3. die besondere Berücksichtigung von zentralen Orten von der Stufe II an bei der Errichtung bzw. Erhaltung von Polytechnischen Lehrgängen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
