Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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III. Abschnitt

Berufsbildende öffentliche Pflichtschulen (Berufsschulen)

Besondere Ziele

Besondere Ziele sind:

1. Die Schaffung bzw. Erhaltung lehrgangsmäßiger Berufsschulen mit einem der jeweiligen Schulstufe entsprechenden zusammenhängenden Unterricht;

2. die Schaffung bzw. Erhaltung saisonmäßiger Berufsschulen mit einem auf eine bestimmte Jahreszeit zusammengezogenen Unterricht;

3. die Schaffung bzw. Erhaltung von Schülerheimen an den jeweiligen Standorten der lehrgangsmäßigen bzw. saisonmäßigen Berufsschulen zur Unterbringung aller Schüler dieser Schulen;

4. die Auflassung der ganzjährigen Berufsschulen mit Ausnahme der für verschiedene Berufszweige geführten Gebietsberufsschule in Korneuburg, die von den Lehrlingen des Landesjugendheimes besucht wird.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.