Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Allgemeine Sonderschulen

Übergeordneter Schulstandort

Bei der Stillegung oder Auflassung einer Allgemeinen Sonderschule ist der übergeordnete Schulstandort der Standort desjenigen Polytechnischen Lehrganges, in dessen Einzugsbereich die betroffenen Gemeinden und Gemeindeteile fallen, sofern in der Anlage keine andere Angabe gemacht ist.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.